Sehr geehrte(r) Vermieter,
hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag für die Wohnung in der [Straße, PLZ Ort], Etage 2 unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zum [Datum - Monatsende].
Ich werde die Wohnung zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ordnungsgemäß an Sie übergeben. Gern möchte ich Sie an dieser Stelle um Terminvorschläge bitten. Sollten Sie zur Weitervermietung die Wohnung besichtigen lassen, bitte ich Sie, die Termine telefonisch unter [Telefonnummer] mit mir abzustimmen.
Ich bitte Sie, mir eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt meiner Kündigung sowie das Ende des Mietvertrages zukommen zu lassen.
Meine neue Anschrift lautet ab dem [Datum]:
Peter Mustermann
Peterstr. 1
22222 Berlin
Ich bedanke mich für das angenehme Mietverhältnis.
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Mietwohnung kündigen
Das Mietrecht zur Kündigung eines Mietvertrags ist in den § 568 bis § 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. In der Regel werden Mietverträge unbefristet geschlossen, der § 573c befasst sich hierbei mit den gesetzlichen Kündigungsfristen.
Laut BGB besteht bei unbefristeten Mietverträgen für Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Kündigung ist durch den Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung muss also nicht zwingend vor Beginn des ersten Monats eingereicht werden, spätestens jedoch an dessen drittem Werktag. Erhält der Vermieter beispielsweise am 3. Juni Ihre Kündigung, können Sie das Mietverhältnis zum 31. August beenden.
Spätester Kündigungstermin bestimmen
Am einfachsten zählen Sie vom gewünschten Auszugstermin (Monatsende) 2 Monate runter, um auf den spätesten Kündigungszeitpunkt (Monatsanfang) zu kommen. Wichtig ist, dass der Vermieter die Kündigung vor oder am errechneten Stichtag erhält.
Schriftlich per Einschreiben kündigen
Mietverträge können nur schriftlich gekündigt werden. In der Kündigung muss der Vertragspartner, die Adresse, Etage und ggf. Mieteinheit der Wohnung benannt werden. Wir empfehlen Ihnen den Versand per Einschreiben.