Brief Einschreiben - Unterschiede und Preise

Ein Einschreiben erlaubt dem Absender einen sicheren Versand von Briefen und Postkarten mit dem Nachweis der Zustellung. Rechtsgeschäftliche Erklärungen wie Kündigungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen sowie Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten (z. B. Einsprüche und Widersprüche) eignen sich besonders für eine solche Zustellung.

Insgesamt bietet die Deutsche Post 3 Einschreiben an, wahlweise mit der Sonderleistung “Eigenhändig”. Unabhängig, wofür Sie sich entscheiden, müssen Sie Ihren Brief in einer Filiale der Deutschen Post abgeben. Den Sendungsstatus Ihrer Sendung können Sie dann mit Hilfe der Sendungsnummer im Internet unter www.deutschepost.de/briefstatus abrufen. Die Sendungsnummer entnehmen Sie dem Einlieferungsbeleg.

Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer
Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer

Preise

Versandart Preis Anwendungsfall
(Übergabe) Einschreiben +2,50 € Kündigungen
Einschreiben mit Rückschein +4,70 € Widersprüche, Einsprüche
Einschreiben Einwurf +2,20 € Kündigungen, Steuererklärung, bei Behörden
Einschreiben Eigenhändig +4,70 € Persönliche Zustellung, z. B. wenn mehrere Parteien in einer WG wohnen
Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein +6,90 € Rechtssichere persönliche Zustellung

Das Entgelt (+Betrag) versteht sich immer zuzüglich zum normalen Porto. Wie Sie das Porto für Ihren Brief ohne Waage bestimmen können, erfahren Sie hier: Portorechner.

Einschreiben +2,50 €

Beim Einschreiben ohne Zusatzleistung, auch bekannt als Übergabe-Einschreiben, muss der Empfänger den Erhalt der Sendung mit seiner Unterschrift quittieren. Ebenso dokumentiert die Post die Auslieferung der Sendung. Anders als beim Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender jedoch keine Bestätigung hierüber. Die Deutsche Post empfiehlt diese Form des Einschreibens bei

Einschreiben mit Rückschein +4,70 €

Der Rückschein wird bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger unterschrieben und von der Post an den Absender zurückgesandt. Das Rückscheinformular (roter Zettel) muss der Absender vorbereiten, welches in den Postfilialen ausliegt.

Einschreiben mit Rückschein
Auf dem Rückschein bitte beide Seiten ausfüllen

Auf der Vorderseite tragen Sie Ihre Adresse und auf der Rückseite die Anschrift des Empfängers ein. Anschließend kleben Sie die Sendungsnummer des zugehörigen Einschreibens auf und befestigen den Rückschein mit dem angebrachten Klebestreifen an der Sendung.

Benötigen Sie einen rechtssicheren Nachweis über den Eingang der Dokumente, ist ein Einschreiben mit Rückschein die erste Wahl.

Sofern die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht persönlich erfolgt, ist ein Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert.

Einschreiben Einwurf +2,20 €

Hierbei handelt es sich um die günstigste Variante, für deren Zustellung jedoch keine Unterschrift des Empfängers nötig ist. Der Zusteller wirft die Sendung in dessen Briefkasten und dokumentiert diesen Vorgang mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Rechtlich erfüllt ein solches Einschreiben nicht die Anforderungen an eine förmliche Zustellung, sodass damit eine förmliche Zustellung gerichtlich nicht bewiesen werden kann. Dennoch ist es die empfohlene Art der Zustellung für

Einschreiben Eigenhändig +4,70 €

Bei der Zusatzleistung “Eigenhändig” erfolgt die Auslieferung nur an den Empfänger oder seinen besonders Bevollmächtigten. Ist die Zustellung nicht möglich, wird der Empfänger benachrichtigt. Er kann die Sendung dann in der benannten Postfiliale abholen. Diese Zusatzleistung eignet sich, wenn vertrauensvolle Post persönlich mit Nachweis zugestellt werden soll.

Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein +6,90 €

Hierbei handelt es sich um eine Kombination des Einschreibens mit Rückschein mit der Zusatzleistung “Eigenhändig”.

Haftung

Die Deutsche Post AG übernimmt bei Verlust oder Beschädigung eines Einschreibens eine Haftung von bis zu 20 Euro (Einwurf-Einschreiben) bzw. bis zu 25 Euro (Einschreiben) (Stand 23. Februar 2010). Es wird also nur beschränkt Schadensersatz geleistet. Ersetzt wird nur der konkrete Sachschaden – Wert des Inhalts –, aber nicht sogenannte Folgeschäden, wie z. B. entgangene Aufträge, wirtschaftliche Folgen nicht erfolgter Kündigungen usw.

Quellen: Wikipedia.de, Deutsche Post AG