Sehr geehrte(r) Frau Petra Musterfrau,
hiermit erteile ich Ihnen für mein Grundstück in der [Strasse] in [PLZ und Ort] mit sofortiger Wirkung Hausverbot.
Sollten Sie das Grundstück (oder das Haus) noch einmal betreten und damit dem Verbot zu wider handeln, werde ich Sie unverzüglich wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
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Hausverbot für ein Privatgrundstück und Wohnfläche erteilen
In der Regel hat der Eigentümer das Hausrecht, bei vermieteten Wohnungen geht es allerdings auf den Mieter der Wohnung über. Dieser kann also ein Hausverbot erteilen und Dritten damit untersagen, seine Wohnung zu betreten. Das gilt allerdings nicht für Gemeinschaftsräume wie zum Beispiel den Hausflur, wofür das Hausrecht weiterhin beim Eigentümer verbleibt.
Das Hausrecht hinsichtlich der Gemeinschaftsanlagen eines Hauses übt ferner der Hausverwalter aus, sofern im Verwaltervertrag ein entsprechendes Vertretungsverhältnis vorgesehen ist.
Wenn ein Hausverbot missachtet wird, kann es sich um Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB) und damit um eine Straftat handeln. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sind möglich.