Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den Verzicht auf die "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung", den ich am [Datum] auf dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" erklärt habe.

Da mein umsatzsteuerpflichtiger Jahresumsatz im vorangegangenen Kalender [Jahr] zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer nicht über 17.500 Euro lag und der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr [Jahr] 50.000 Euro nicht überschreiten wird, nehme ich mit Wirkung vom 1. Januar [Folgejahr] anstelle der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

Ich bedanke mich im Voraus. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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Kleinunternehmerregelung beantragen

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz, allerdings wird die Umsatzsteuer durch das Finanzamt nicht erhoben (§ 218 ff. AO).

Wenn Ihr Unternehmen vor der Gründung steht, können Sie im Gewerbeschein oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, das Ihnen das Finanzamt zuschickt, die Kleinunternehmerregelung angeben.

Möchten Sie nachträglich die Kleinunternehmerregelung anmelden, dann genügt ein formloses Schreiben wie dieses Musterschreiben an das Finanzamt. Das Finanzamt prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen nach § 19 UStG erfüllen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Umsatz im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 € beträgt. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen, dürfen sich aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Die Kleinunternehmerregelung eignet sich für:

  • Unternehmen mit vorrangig Privatkunden
  • Unternehmen ohne großen Wareneinsatz und Ausgaben
  • Unternehmer die nebenberuflich gründen und den Aufwand kleinhalten wollen

Die Kleinunternehmerregelung eignet sich nicht für:

  • Unternehmen mit vorrangig Geschäftskunden
  • Unternehmen mit hohen Anschaffungskosten oder Wareneinsatz

Quellen: Wikipedia.de, Existenzgruender.de

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.