Sehr geehrte(r) Frau Müller,

aufgrund eines grippalen Infekts musste unser/e Sohn/Tochter vom 10. bis 15. April leider fernbleiben. Ich bitte Sie, sein Fehlen zu entschuldigen. Er/Sie wird sich bemühen, den versäumten Unterrichtsstoff und Hefteinträge nachzuholen.

Wir bitten Sie, ihr/sein Fehlen zu entschuldigen.

Vielen Dank.

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Kind für Fehltag in der Schule entschuldigen

Seit 1919 gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht. Kinder und Heranwachsende sind dazu verpflichtet, bis zu einem bestimmten Alter die Schule zu besuchen und sich zu bilden. Das Schulrecht ist in den Landesverfassungen der Bundesländer geregelt.

Demnach sollte die Schule so früh wie möglich über das Fernbleiben Ihres Kindes informiert werden. Meist genügt ein Anruf im Schulsekretariat. Sofern eine schriftliche Entschuldigung erwartet wird, können Sie bei Fehltagen aufgrund einer Krankheit diese Vorlage nutzen. Die Entschuldigung sollte innerhalb von drei Tagen durch die Eltern nachgereicht werden.

Erscheint Ihr Kind unentschuldigt nicht im Unterricht, und dies womöglich häufiger, können die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei werden auch Bußgelder fällig.

Volljährige Schüler können Ihre Entschuldigung an den Lehrer auch selbst schreiben.

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Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.