Sehr geehrte Damen und Herren,

am XXX (Datum) habe ich bei Ihnen folgende Ware gekauft:

XXX (hier Beschreibung der Ware).

Diese Ware habe ich bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Mit Schreiben vom XXX (Datum Ihres Mahnschreibens) hatte ich Sie aufgefordert, die Ware bis zum XXX (Fristsetzung im Mahnschreiben) zu liefern. Eine derartige Lieferung erfolgte bis zum heutigen Tage jedoch nicht.

Ich erkläre hiermit den Rücktritt vom Vertrag und habe Sie aufzufordern, den Kaufpreis in Höhe von XXX (den gesamten von Ihnen gezahlten Preis inklusive Versandkosten etc.) sowie meine Mahnkosten in Höhe von XXX bis spätestens zum XXX (Datum, am besten 12 Tage nach Erstellung dieses Schreibens) zu zahlen.

Bitte nehmen Sie Zahlungen auf folgende Bankverbindung:

XXX (Bankverbindung nebst Name des Kontoinhabers)

Sollte ich bis zum vorgenannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen können, werde ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen.

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Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichtlieferung

Im Falle eines Lieferverzugs ist es möglich, den bestehenden Kaufvertrag zu kündigen. Grundsätzlich müssen Sie zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen. Erst wenn diese erfolglos verstrichen ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Anders verhält es sich, wenn eine termin- oder fristgerechte Leistung bei Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für Sie wesentlich ist, z. B. eine Torte im Rahmen einer Feierlichkeit (siehe § 323 BGB).

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Ware nicht erhalten
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