Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, nach Ablauf meiner Elternzeit am XXX, Teilzeitarbeit gem. § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Ich möchte ab dem XXX vorerst eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von XXX Wochenstunden ausüben, um mich besser meiner Familie zu widmen.
Die Verteilung der Arbeitszeit beantrage ich wie folgt: Montag - Freitag von XXX bis XXX Uhr.
Ich bitte Sie höflich meinen Teilzeitantrag bis zum XXX positiv zu bescheiden.
Vielen Dank.
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Teilzeit arbeiten nach Elternzeit
Unter Teilzeit fällt jedes Arbeitsverhältnis, dessen Arbeitszeit geringer ist als die betrieblich vereinbarte Regelarbeitszeit. Ein Anspruch auf eine geringere Arbeitszeit besteht grundsätzlich dann, wenn
- das Unternehmen mehr als 15 Angestellte beschäftigt,
- das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate andauert und
- es keinen betrieblichen Grund gibt, die eine Reduzierung der Arbeitszeit auschließt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb durch eine Verringerung der Arbeitszeit wesentlich beeinträchtigt wird oder der Wechsel zu Teilzeit für das Unternehmen unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Wer in Teilzeit arbeiten möchte, muss dies spätestens drei Monate vor Arbeitsbeginn schriftlich oder mündlich beim Arbeitgeber anmelden. Wer einmal seine Arbeitszeit reduziert, hat danach keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rückkehr zur ursprünglichen Stundenzahl.