Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] musste ich von [Ort/Klinik] zum [Ort/Klinik]. Da zu diesem Zeitpunkt keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung standen, musste ich für die Fahrt ein Taxi nehmen.
Ich bitte Sie, mir die Auslagen auf folgendes Konto zu erstatten:
[Kontoverbindung]
Für Ihre schnelle und unkomplizierte Bearbeitung bedanke ich mich im Voraus.
kostenlos
Postversand1 Brief: 1,90 €
2 Briefe: 3,40 €
(1,70 € / Brief)
3 Briefe: 4,80 €
(1,60 € / Brief)
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Fahrtkosten für Krankenbeförderung
Gesetzlich versicherte Patienten können sich Fahrtkosten nach § 60 SGB V erstatten lassen, sofern diese unbedingt notwendig sind. Hierüber entscheidet in der Regel der Arzt. Bei ambulanten Behandlungen gibt es nur in seltenen Fällen eine Kostenübernahme. In jedem Fall müssen Sie Ihre Fahrten durch Fahrscheine und Quittungen nachweisen können.