Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ordentlich zum XXX. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Weiterhin bitte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches Sie mir an die obige Adresse zukommen lassen können.
Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.
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Hinweise zum Kündigungsschreiben
Wenn in Ihrem Vertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag nichts geregelt ist, so ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden. Diese Frist kann durch den Arbeitsvertrag nicht verkürzt, allerdings verlängert werden.
Um Ihren Arbeitsvertrag wirksam zu kündigen, sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Die Namen und Anschriften der Vertragspartner im Arbeitsvertrag müssen im Kündigungsschreiben genannt werden.
- Das Kündigungsschreiben muss einen Zeitpunkt beinhalten, ab dem die Kündigung wirksam ist. Am besten nennen Sie das konkrete Datum - achten Sie hierbei auf vertraglich vereinbarte Fristen oder Mindestlaufzeiten. Die Angabe „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist ebenfalls möglich.
- Das Kündigungsschreiben muss handschriftlich unterschrieben werden, andernfalls ist es ungültig.
In dem Schreiben sollte zudem ein Hinweis auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung enthalten sein. Als Nachweis sollten Sie das Schreiben persönlich in der Personalabteilung abgeben und sich eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt aushändigen lassen.