Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme für die Erstausstattung meiner Wohnung.
Ich beziehe seit [Anzahl] Monaten/Jahren Leistungen nach dem SGB II und benötige
Unterstützung für unten genannte Leistungen, weil [ich meine erste Wohnung beziehe], [ich mich von meinem Partner getrennt habe], [ich bisher zur Untermiete gewohnt habe], [die Einrichtung von einem Brand/Hochwasser zerstört wurde].
Ich benötige folgende Möbel und Haushaltsgeräte:
- Küchen- und Badezimmerschränke
- Herd
- Kühlschrank
- Waschmaschine
- Wasserkocher
- Kaffeemaschine
- Toaster
- Tisch und Stühle
- Wäscheständer
- Mülleimer
- Staubsauger
- Spiegel
- Kochtöpfe
- Geschirr
- Besteck
- Handtücher
- Bett
- Matratze
- Kleiderschrank und Kommode
- Couch und Couchtisch
- Regale
- Lampen
- Schreibtisch
- Fernseher
Einige Möbelstücke besitze ich bereits:
- Möbelstück, dass Sie besitzen
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch unter [Ihre
Telefonnummer] oder per E-Mail an [Ihre E-Mail-Adresse].
Ich bedanke mich für Ihre Arbeit und würde mich über einen positiven Bescheid sehr freuen.
- Brief
- 2,95 €
- Einschreiben
- 6,95 €
- Einschreiben Einwurf
- 6,95 €
- Einschreiben Rückschein
- 8,95 €
- PDF-Download
- kostenlos
- Postabwicklung
- Bezahlung
Erstausstattung der Wohnung
Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie in Deutschland einen Anspruch auf die Kostenübernahme für die Erstausstattung einer Wohnung. Den Anspruch müssen Sie schriftlich stellen und begründen.
Voraussetzungen
- Sie sind Bürgergeld-Empfänger.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie beziehen Ihre erste eigene Wohnung, oder
- Sie beziehen eine eigene Wohnung nach der Trennung von Ihrem Partner, dem die bisher gemeinsam genutzten Möbel gehören, oder
- Ihre Wohnungseinrichtung ist bei einem Brand oder Hochwasser zerstört worden und der Schaden wird nicht von der Versicherung übernommen, order
- Sie wohnen bisher zur Untermiete.
Zustimmung des Jobcenters
Den Antrag auf Kostenübernahme für die Erstausstattung der Wohnung stellen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Zu Ihrem Antrag auf Erstausstattung gehört eine Liste aller Möbel und Haushaltsgeräte, die Sie benötigen.
Die Erstausstattung für die Wohnung deckt keine Ersatzbeschaffungen ab, wenn ein wichtiges Möbelstück oder Haushaltsgerät kaputtgeht. Unterstützung vom Jobcenter gibt es in solchen Fällen aber meist trotzdem – z. B. über den sogenannten Mehrbedarf.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.