Sehr geehrte Damen und Herren,

leider musste ich meine zweiwöchige Urlaubsreise, die bei Ihnen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abgesichert war, kurzfristig wegen einer Krankheit absagen. Der Reiseveranstalter hat mir dafür Stornogebühren in Höhe von [Betrag] € in Rechnung gestellt.

Ich bitte um Überweisung der angefallenen Stornogebühren auf folgendes Konto:

Inhaber: ...

IBAN: ...

BIC: ...

Ein Attest meines Arztes füge ich für Ihre Unterlagen bei.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.

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Reisekosten für abgebrochene Reise zurückfordern

Sofern Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Kosten für den Abbruch oder die Stornierung Ihrer Urlaubsreise im Krankheitsfall oder Unfall zurückerstatten lassen.

Der Versicherte hat jedoch eine Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB, d. h. er muss den Schaden so gering wie möglich halten. Daher sollten Sie Ihre Versicherung frühzeitig darüber informieren, wenn Sie eine Reise nicht antreten können.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.