Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege/n ich/wir Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid vom (Datum) ein.

Den Einspruch begründe(n) ich/wir wie folgt:

Es bestehen ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gegen das angewendete

Bewertungsverfahren, nach welchem der Grundsteuerwert berechnet wurde.

Textbaustein z. B. gegen den Bodenrichtwert:

Im Rahmen der Bewertung des Grundstücks wird ein Bodenrichtwert von … Euro angesetzt.

Bisher gibt es kein festgelegtes Verfahren zur Bestimmung des Bodenrichtwerts. Die Festlegung ist von Verkäufen abhängig. Bei wenigen Verkäufen kommt es daher zu nicht realitätsgerechten Änderungen des Bodenrichtwerts. Zudem gibt es keine Möglichkeit, sich gegen einen zu hohen Bodenrichtwert mit einem Widerspruch zu wenden.

Textbaustein z. B. gegen Ansatz der pauschalen Mieten:

Im Rahmen der Bewertung des Hauses/der Wohnung wurde eine pauschale Miete von x Euro angesetzt. Diese Miete ist nicht identisch mit der erzielbaren Miete oder mit dem nach der ortsüblichen Miete anzusetzenden Wert. Es wird folglich ein Wert berücksichtigt, der nicht der Realität entspricht.

Wir/Ich bitte(n) um entsprechende Änderung des Bescheides.

Gleichzeitig wird die Aussetzung der Vollziehung und das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts beantragt.

Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre/n ich/wir Ihnen sehr dankbar.

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Einpruch gegen den Bescheid über Feststellung des Grundsteuerwerts
und
Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages

Wer Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und oder auch gegen den Grundsteuermessbescheid einlegen möchte, muss das schnellstmöglich nach Erhalt erledigen. Wird die Frist versäumt, so werden die Bescheide bestandskräftig.

Quelle: VDGN, HNA

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.