Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft darüber, ob Sie personenbezogene Daten über meine Person

gespeichert haben. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Auskunft darüber,

welche personenbezogenen Daten ganz konkret bei Ihnen verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde) sowie zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein ggf. bestehendes Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO,mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, die Herkunft der Daten.

Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfinden bitte ich um aussagekräftige Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.

Falls eine Datenübermittlung in Drittländer stattfindet, bitte ich um Informationen, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.

Bitte stellen Sie mir außerdem kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten

personenbezogenen Daten zur Verfügung.

Vielen Dank.

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Auskunft nach DSGVO über persönliche Daten

Mit diesem Schreiben können Sie Ihr Recht auf Auskunft aus Art. 15 DSGVO wahrnehmen. Zum einen kann die betroffene Person von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob dort sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Wurden Sie für werbliche Zwecke angeschrieben, können Sie die Nutzung Ihrer Daten, auch bei vorherigem Einverständnis, untersagen.

Auch eine Negativauskunft ist erforderlich, wenn der Verantwortliche entweder keine Daten zu dieser Person verarbeitet oder personenbezogene Daten unumkehrbar anonymisiert hat. Außerdem erhalten Betroffene das Recht, bei Verarbeitungen in einem Drittland, über geeignete Garantien (z.B. Privacy Shield) unterrichtet zu werden.