Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige mich in der Zeit vom XXX bis zum XXX außerhalb des in der Erreichbarkeitsanordnung definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten.
Diesbezüglich bitte ich Sie um Zustimmung sowie um schriftliche Rückantwort bis zum XXX, damit ich entsprechend planen kann.
Bei Ablehnung bitte ich, ebenfalls bis spätestens zum o. g. Datum, um einen schriftlich begründeten Bescheid. Vielen Dank.
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Beschreibung
Wenn Sie bei der Bundesagentur für Arbeit einen Urlaubsantrag stellen, ist kein Formular dazu nötig. In der Regel genügt ein Dreizeiler als Mitteilung an das Jobcenter. Sie sollten allerdings erwähnen, wie lange Sie vorhaben, sich außerhalb des orts- und zeitnahen Bereiches aufzuhalten. Erlaubt sind laut Gesetz maximal drei Wochen am Stück. Innerhalb dieser Zeit kann weiterhin der Anspruch auf Hartz-4-Leistungen bestehen. Sie müssen dementsprechend bei der zuständigen Dienststelle den Urlaub beantragen.