Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir eine schriftliche Bescheinigung per Post zu senden, dass bezüglich meiner Person [Ihr Name], geboren am [Datum] kein Insolvenzverfahren anhängig ist. Die Kopien des Reisepasses/Ausweises und des Aufenthaltstitels sind anbei.

Die Bescheinigung brauche ich zur Vorlage bei [Behörde].

Vielen Dank.

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Negativbescheinigung vom Insolvenzgericht

In bestimmten Fällen ist es notwendig, eine Bescheinigung vom Insolvenzgericht zu erhalten, dass Ihnen gerade kein laufendes Insolvenzverfahren anhängig ist oder dass in den letzten fünf Jahren kein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Negativbescheinigung vom Insolvenzgericht.

Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht, meist in Ihrem Wohnort, gestellt. Läuft gegen Sie kein Insolvenzverfahren, stellt Ihnen das Amtsgericht eine entsprechende Bescheinigung hierüber aus.