Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Auszahlung meiner geleisteten Überstunden aus dem Zeitraum [Zeitraum angeben]. Nach meinen Aufzeichnungen habe ich hier [Anzahl] Überstunden erbracht, die weder durch Freizeitausgleich abgegolten noch anderweitig ausgeglichen werden konnten.

Ich bitte Sie, die entsprechende Auszahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung vorzunehmen. Eine Aufstellung der geleisteten Stunden füge ich diesem Schreiben bei.

Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für die Bearbeitung meines Antrags.

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In Deutschland gibt es klare Regelungen, wann und wie Überstunden ausgezahlt werden können. Die Voraussetzungen hängen von den vertraglichen Vereinbarungen, der gesetzlichen Lage und individuellen Arbeitsverhältnissen ab. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Vertragsgrundlage

  • Arbeitsvertrag: Häufig regelt der Arbeitsvertrag, ob und wie Überstunden ausgeglichen werden (z. B. durch Auszahlung oder Freizeitausgleich).
  • Tarifvertrag: Wenn ein Tarifvertrag gilt, enthält dieser oft Bestimmungen zur Überstundenvergütung.
  • Betriebsvereinbarung: Auch betriebliche Regelungen können die Überstundenregelung beeinflussen.

Zustimmung des Arbeitgebers

Überstunden müssen in der Regel vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet worden sein, damit ein Anspruch auf Ausgleich entsteht. Nicht genehmigte Überstunden werden oft nicht vergütet, es sei denn, sie waren zwingend erforderlich, um dringende betriebliche Aufgaben zu erledigen.

Kein Freizeitausgleich möglich

Falls im Vertrag oder einer Vereinbarung festgelegt ist, dass Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden, kann die Auszahlung nur erfolgen, wenn der Freizeitausgleich nicht realisierbar ist.

Gesetzliche Regelungen zur Vergütung

Es gibt keinen festen gesetzlichen Überstundenaufschlag in Deutschland, es sei denn, ein Tarifvertrag schreibt einen solchen vor. Üblicherweise wird der reguläre Stundenlohn herangezogen. In manchen Fällen kann ein Zuschlag (z. B. 25 % für Nachtarbeit) hinzukommen.

Einhaltung der Nachweispflicht

Beschäftigte müssen ihre Überstunden dokumentieren, z. B. durch Arbeitszeitnachweise. Ohne eine genaue Aufzeichnung kann es schwierig sein, die Auszahlung von Überstunden zu verlangen.

Ausschlussfristen beachten

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass Ansprüche auf Überstundenvergütung innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. drei Monate) geltend gemacht werden müssen.

Mindestlohnregelung

Nach dem Mindestlohngesetz müssen alle Arbeitsstunden, inklusive Überstunden, mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.

Sonderfall: Führungskräfte

Führungskräfte oder leitende Angestellte haben oft keinen Anspruch auf Überstundenvergütung, da diese in der Regel mit dem Gehalt abgegolten sind. Hier kommt es stark auf die vertraglichen Vereinbarungen an.

Praktisches Vorgehen zur Auszahlung

  • Überstunden dokumentieren: Nachweise über die geleisteten Überstunden erstellen.
  • Arbeitgeber kontaktieren: Klären, ob eine Auszahlung möglich ist, wenn Freizeitausgleich ausgeschlossen ist.
  • Anspruch geltend machen: Schriftlich und fristgerecht die Auszahlung beantragen.
  • Rechtsberatung einholen: Falls Uneinigkeit besteht, kann der Betriebsrat oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.

Es ist ratsam, den Arbeitsvertrag genau zu prüfen, da dort oft spezifische Regelungen zu finden sind.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.