Sehr geehrte(r) Frau Petra Musterfrau,
Ihren Auftrag haben wir gern und zuverlässig ausgeführt. Genauso gern buchen wir natürlich auch termingerechte Überweisungen unserer Kunden. Leider haben wir für Ihre Rechnung mit der Rechnungsnummer [Nummer] vom [Datum] bis heute keinen Zahlungseingang verzeichnen können.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von [Betrag] EUR bis zum [Datum] auf unser Konto:
IBAN
Name des Geldinstituts
BIC
Sollten Sie allerdings den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen bereits überwiesen haben, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie mich doch bitte am besten noch heute an: Telefon: [Nummer].
Vielen Dank.
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Postversand1 Brief: 1,90 €
2 Briefe: 3,40 €
(1,70 € / Brief)
3 Briefe: 4,80 €
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Einen Kunden mahnen
Die Zahlungserinnerung oder Mahnung weist eine Person oder ein Unternehmen auf offene Rechnungsbeträge hin. Zunächst kann der Hinweis sehr freundlich formuliert sein, schließlich ist es durchaus möglich, dass Ihr Kunde nicht vorsätzlich handelt, sondern die Rechnung schlichtweg aus den Augen verloren hat. Dennoch sollte man dem Kunden bestimmt eine neue Zahlungsfrist (beispielsweise „umgehend“ oder „innerhalb von 10 Tagen“) unter Angabe der Rechnungsnummer / -datum setzen.
Sofern Sie nicht gerade "Finanzamt" im Namen tragen, sollten Sie Mahngebühren erst für die 2. Mahnung erheben. Es ist nicht üblich, schon in der ersten Erinnerung an eine säumige Rechnung Mahngebühren zu erheben. Zudem sollten Sie ab der 2. Mahnung darauf hinweisen, dass rechtliche Konsequenzen drohen, sollte Ihr Kunde die Rechnung nicht begleichen.