Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom XXX verlangen Sie von mir die Zahlung von XXX Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Gewinnspielteilnahme.

Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen und bin daher nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.

Die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist, liegt bei Ihnen. Ich fordere Sie auf, mir einen eventuellen, gültigen Vertragsabschluss und den genauen Zeitpunkt und die Annahme Ihres Angebotes durch mich schlüssig nachzuweisen. Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.

Rein vorsorglich fechte ich daher den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ergänzend erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Höchst hilfsweise kündige ich den Vertrag fristlos.

Darüber hinaus widerspreche ich gemäß § 28 Absatz 4 BDSG der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung.

Bestätigen Sie mir bis zum XXX, dass die besagte Forderung gegenstandslos ist, streichen Sie alle verbraucherrelevanten Daten umgehend aus Ihrer Adresskartei.

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Unberechtigte Forderung abwehren

Wenn Sie sicher sind, keinem Angebot zugestimmt und keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollten Sie die Forderung zurückweisen. Gleichzeitig sollten Sie den Anbieter dazu auffordern, nachzuweisen, wann und wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll. Weiterhin kann der Vertragsabschluss sicherheitshalber und vorsorglich auch widerrufen und wegen arglistiger Täuschung angefechtet werden.

Haben Sie die Forderung mit diesem Schreiben zurückgewiesen und schickt Ihnen der Anbieter trotzdem eine Mahnung, können Sie diese ruhigen Gewissens ignorieren. Eine Reaktion ist erst dann wieder erforderlich, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte.

In diesem Fall muss der Geldforderung auf dem beiliegenden Widerspruchsformular innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.