Richtig abkürzen und Zeichen setzen in Briefen
Das Wort “Abkürzung“ wird durch die Abkürzung “Abk.” abgekürzt. Die Meinungen über den Gebrauch von Abkürzungen sind sehr unterschiedlich. Einige betonen, dass Abkürzungen unhöflich wirken. Sie signalisieren, dass Sie sich für den Empfänger nicht die Zeit nehmen, Wörter auszuschreiben. Andere sehen Abkürzungen in der Funktion von Schreib- und Leseerleichterungen, die der schnelleren und konzentrierteren Kommunikation dienen.
Ich empfehle Ihnen einen übermäßigen Gebrauch von Abkürzungen in normalen Briefen zu vermeiden und grundsätzlich nur die zu verwenden, die dem Empfänger bekannt sind. Das können sowohl allgemeine Abkürzungen wie “GmbH” oder “z. B.” als auch Abkürzungen sein, die nur in einem bestimmten Umfeld verwendet werden. Letzteres gilt natürlich nur, wenn der Empfänger aus diesem Umfeld kommt.
Wird eine Abkürzung in einem Brief verwendet, sollte die Schreibweise der DIN 5008 Vorgaben eingehalten werden.
In Abkürzungen aus mehreren Buchstaben, die jeweils einen Punkt haben und für ein Wort stehen, ist zwischen den abgekürzten Wörtern jeweils ein Leerzeichen zu setzen.
Beispiele hierfür sind:
- a. a. O. ("am angeführten Ort“ / "am angegebenen Ort“),
- d. h. (“das heißt”),
- v. l. n. r. (“von links nach rechts”),
- i. A. (“im Auftrag”),
- i. V. (“in Vollmacht”),
- z. B. (“zum Beispiel”)
Um einen unerwünschten Zeilenumbruch innerhalb der Abkürzung zu vermeiden, sollte ein sogenanntes geschütztes Leerzeichen verwendet werden. Weiterhin haben derartige Abkürzungen am Satzanfang nichts zu suchen und sollten dort grundsätzlich ausgeschrieben werden.
Abkürzungen, die im vollen Wortlaut gesprochen werden, erhalten einen Punkt, der ohne Leerzeichen an das abgekürzte Wort gesetzt wird.
Beispiele hierfür sind:
- evtl. (“eventuell”),
- ggf. (“gegebenenfalls”) und
- Mio. (“Million”)
Wird eine Abkürzung abgekürzt ausgesprochen, so wird sie grundsätzlich ohne Punkt und stets ohne Leerzeichen geschrieben.
Hier einige Beispiele:
- ZDF (“Zweite Deutsche Fernsehen”),
- BRD (“Bundesrepublik Deutschland” – keine offizielle Abkürzung),
- GmbH (“Gesellschaft mit beschränkter Haftung”),
- StGB (“Strafgesetzbuch”),
- BGB (“Bürgerliches Gesetzbuch”)
Abkürzungen am Satzende
Sollte eine Abkürzung mit Punkt am Ende den Satz beenden, sind zwei Punkte “..” nicht zulässig. Der letzte Punkt einer Abkürzung wird mit dem Punkt am Ende eines Satzes verschmolzen. Beispiele:
- Die erste Gruppe des Periodensystems der Elemente enthält Lithium, Natrium, Kalium usw. Dies sind Alkalimetalle.
- Alkalimetalle sind die Elemente Lithium, Natrium, Kalium usw.!